AWO-Landesvorsitzender fordert Änderung des Landeswahlgesetzes vor Landtagswahl – Auch Menschen mit rechtlicher Betreuung sollen wählen können
Ohne Wahlen ist Demokratie undenkbar, sind sie doch das einzige geeignete Instrument, um Volkes Wille zu ermitteln. Auch deshalb – um indirekt Politik mitzubestimmen – ist das Recht zu wählen eines der Grundrechte jedes Menschen. „Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, warum sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene Menschen nicht wählen dürfen, für die zur Besorgung aller Angelegenheiten ein Betreuer bestellt wurde. Das ist eine pauschale Diskriminierung dieser Menschen“, erklärt Thomas Beyer, Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern, anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember.
Bundesweit sind laut Informationen des Deutschen Instituts für Menschenrechte knapp 84.500 Menschen mit Behinderungen vom aktiven und passiven Wahlrecht per Bundeswahlgesetz § 13 Nr. 2 und Nr. 3 vom Urnengang ausgeschlossen, weil für sie ein Betreuer bestellt wurde. Aus demselben Grund dürfen in Bayern über 19.000 Menschen laut Art.2 Nr. 2 Landeswahlgesetz nicht wählen.