
„Ich begrüße die Handhabung, die Bayerns Kabinett heute zu den Beschäftigungserlaubnissen von Asylbewerbern beschlossen hat. Das ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung, die den geflüchteten Menschen Hoffnung auf ein selbstbestimmtes Leben in Frieden macht und den bayerischen Betrieben etwas mehr Planungssicherheit gibt“, erklärt der AWO-Landesvorsitzende Thomas Beyer.
Laut Pressemitteilung der Staatskanzlei sollen zum einen ausbildungswillige Asylbewerber unter bestimmten Voraussetzungen früher als bisher – nämlich bis zu sechs Monate vor Ausbildungsbeginn – eine Beschäftigungserlaubnis erhalten. Zum anderen sollen abgelehnte Asylbewerber beziehungsweise Geduldete, deren „Abschiebung nicht oder nicht zeitnah möglich ist, ohne dass dies dem abgelehnten Asylbewerber anzulasten ist“ arbeiten dürfen. Es werden Einzelfall-Entscheidungen angestrebt.