11.04.2024 | Kommunalpolitik von SPD Tröstau im Fichtelgebirge

Haushaltsrede des SPD Fraktionsvorsitzenden Stefan Weiß vom 09.04.2024

 

Haushaltsrede des SPD Fraktionsvorsitzenden Stefan Weiß vom 09.04.2024
anlässlich der Verabschiedung des Haushalts und Finanzplans 2023-2027 der Gemeinde Tröstau für das Haushaltsjahr 2024

Es gilt das gesprochene Wort in der Sitzung.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Klein, sehr geehrter Gemeinderäte, sehr geehrte
Verwaltungsmitarbeiter und Gäste,

Heute steht die Verabschiedung des neu aufgestellten Haushalts und die fortgeschriebene
Finanzplanung 2023-2027 auf der Tagesordnung.
Wie im Vorjahr gilt auch für 2024, die Zeiten sind herausfordernd. Die Krisen der Welt kommen
ebenfalls in kleinen Gemeinden wie in großen Städten an. Nach Corona kam Ukraine, jetzt Nah-Ost, alles schwächt die Deutsche Wirtschaft und beeinflusst damit Ausgaben und Einnahmen der
Kommunen aber auch und besonders der Bevölkerung. Steigende Kosten bei Energie-Lebensmittel und Miete sind die Hauptverursacher.
Jetzt ist es besonders wichtig vorausschauend und mit Augenmaß zu Haushalten um gut durch die schwierige Zeit zu manövrieren.

In der Vorbesprechung am Dienstag den 19. März haben die Gemeinderäte das ausgearbeitete
Zahlenwerk bereits diskutieren können. Einige Änderungen wie bei Straßenbau, Siebenstern,
Schulsanierung und Hochwasserschutz wurden besprochen und sind geändert und eingepflegt.
Ich bedanke mich bei der Gemeindeverwaltung für die geleistete Arbeit, dem Gemeinderat die Zahlen so klar wie möglich darzustellen, um umfassend informiert zu sein. Vielen Dank nochmals.

Der Haushalt2024 in Zahlen:
Verwaltungshaushalt: 5.641.000€    Vorjahr 5.313.000€    Unterschied +328.000€   6 %
Vermögenshaushalt: 2.925.000€     Vorjahr 2.882.000€    Unterschied +43.000€   1,4 %

Die Gemeinde Tröstau kommt im Haushaltsjahr 2024 ohne Neuverschuldung aus.
Daher sollte von der Rechtsaufsicht auch keine Beanstandung für den Haushalt zu erwarten sein.
Trotzdem zeigt sich auch für 2024 wieder das ohne Stabilisierungshilfen vom Land Bayern die
Handlungsfähigkeit der Gemeinde stark eingeschränkt und ein genehmigungsfähiger Haushalt
problematisch wäre.

Es wurden uns 1.050.000€ öffentliche Gelder aus den Stabilisierungsfond für 2023 zugewiesen, die für Säule 1 (ordentliche Tilgung), und Säule 2 (Investitionen in die kommunale Grundausstattung und Strukturmaßnahmen) gemäß dem Zuwendungsbescheid verwendet werden.

Der Schuldenstand zum 01.01.2024 liegt bei 4.992.139 € oder 2317€ pro Kopf.

Anstehende Projekte:
Wir haben 3 große Projekte mit Feuerwehrneubau, Schulsanierung Tröstau und Hochwasserschutz vor der Brust.
Diese müssen wegen der hohen Kosten auf einer längeren Zeitschiene entzerrt werden.
Besonders der Hochwasserschutz wird uns viel Geld kosten.

Im Haushalt 2024
- Die Planung für das neue Feuerwehrhaus Tröstau ist gestartet, die Ausschreibung für die Architekten und Fachplaner läuft.
- Die Sanierung der Schule Tröstau wird zeitlich nach hinten verschoben.
- Beim Hochwasserschutz muss das sinnvollste Konzept ausgewählt werden. Die Umsetzung ist leider noch nicht absehbar.
- Für die Straßensanierung sind ca. 450.000€ vorgesehen. Das ist okay, aber es wäre mehr
wünschenswert und notwendig, um den vorhandenen Instandhaltungsstau zu reduzieren.
- Die Sanierung der Schule Leupoldsdorf befindet sich in der Bauphase und kommt langsam voran.
- Die Pflichtaufgaben bei der Feuerwehrausstattung und evtl. ein gebrauchtes Fahrzeug für die
Feuerwehr Leupoldsdorf sind geplant und werden umgesetzt.

Nun zu den Themen die mir nicht so gefallen.

1. Rathaus Vorplatz
Bereits im März 23 hat die SPD Fraktion und ich in meiner Haushaltsrede auf die Umsetzung mit einer umfassenden förderfähigen Planung hingewiesen. 1 Jahr später soll eine kleine Lösung ohne Fördermittel umgesetzt werden.

2. Haumann Areal
Das Gebäude Dorfstodl ist weitestgehend fertig, die Außenanlagen sollen 2024 fertig werden.
Der Kosten für das Gebäude sind mit 590.000€ aus Kostengruppe 300-400 erheblich.
Zum Glück sind die Fördermittel aus FöNOB sehr hoch. Ein belastbares Nutzungskonzept existiert
bisher nicht.

3. Nußhardtstr. Leupoldsdorf
Der beschlossene Teilausbau ist abgeschlossen.

4. Siebenstern
Es bleiben wenigstens Kosten für eine Planungsleistung in 2024 aus Haushaltsresten von ca. 34.000€ im Finanzplan erhalten.
Das Ratsbegehren zum Siebensternareal wurde vor zwei Jahr beschlossen, aber bisher nicht
umgesetzt. Ich habe den Eindruck man lässt hier Zeit vergehen, was hoffentlich nicht zu Lasten von Fördermitteln aus der Städtebauförderung führt.

Meine Damen und Herrn,
Die Mehrzahl der Punkte im Haushalt und der Finanzplanung sind in Ordnung.
Kritik gibt es an einigen Punkten, wie ich erläutert habe.
Das wir ohne Neuverschuldung auskommen ist positiv zu bewerten, zeigt aber auch das konservativ gehaushaltet wird. In die Zukunft verschobene Projekte werden in der Regel nicht günstiger zu realisieren sein, so das eine auf Finanzierung vorgezogene Investition nicht gleich zu höheren Gesamtkosten führen muß.
Mit Mut, Augenmaß und demokratischen Miteinander, so stelle ich mir die Zukunft im Gemeinderat
vor. Vielleicht wird es ja so.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 

17.03.2024 | Kommunalpolitik von SPD Tröstau im Fichtelgebirge

Stefan Weiß berichtet von der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.03.2024

 

Es gab keine Bürgersprechstunde.

1.    Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 20.02.2024
Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20. Februar 2024 wurde genehmigt.

2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, deren Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

Feuerwehr Neubau Tröstau:
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Firma BPM Bau- und Projektmanagement Härtl GmbH, Pfarrkirchen, mit der Durchführung der notwendigen VgV-Verfahren für die Ausschreibung der Architekten- sowie Fachplanungsleistungen im Zuge des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses in Tröstau zu einem Pauschalhonorar von 23.500 € inkl. sämtlicher Nebenkosten zzgl. 19 % MwSt. zu beauftragen.

Schulhaus Leupoldsdorf:
Der Gemeinderat hat die Erhöhung der Honorarkosten für die Fachplaner HLS/Elektro, Fa. symto-plan, mit einer Gesamtsumme von 7.215,68 € brutto beschlossen.  

Rathausvorplatz:
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Arbeiten für die Instandsetzung des Rathausvorplatzes mit einer geschätzten Auftragssumme von rund 35.000 € brutto ausführen zu lassen. Die notwendigen Pflastersteine werden von der Fa. Diephaus mit Gesamtkosten von rund 6.800 € brutto beschafft. 

Bauhof Fahrzeug:
Der Gemeinderat hat die Anschaffung eines VW-Transporters zum Gesamtpreis von 37.680 € inkl. MwSt. - vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch das Landratsamt Wunsiedel i. F. - von der Firma Feser & Graf, Fürth, beschlossen. 
    
3. Tektur-Bauantrag zur Errichtung eines Bürogebäudes und eines Abstellraumes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 724 der Gemarkung Tröstau, Neuenhammer 7a    
Der Tektur zum Bauantrag aus 2020 wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß §§ 35 und 36 BauGB unter der Voraussetzung erteilt, dass die wegemäßige Erschließung des Baugrundstückes dinglich im Grundbuch gesichert ist.  

4. Tektur-Bauantrag zum Anbau von Wohnraum und einem Windfang an das bestehende Einfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 696 Gemarkung Tröstau, Schloßweg 7, Leupoldsdorf
Der Gemeinderat erteilt zum o. g. Tektur-Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen gem. §§ 34 und 36 BauGB. 

5. Weitere Bauanträge;
Bauantrag zum Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 742/1 Gemarkung Tröstau, Vordorfer Straße 42    

Zum o. g. Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß §§ 35 und 36 BauGB unter der Voraussetzung erteilt, dass die Flächennutzungsplanänderung für den Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 742/1 Gemarkung Tröstau Rechtskraft erlangt und dadurch die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigung des Bauvorhabens vorliegen.

6. Bildung von Haushaltsresten im Zuge der Jahresrechnung 2023    
Nicht verbrauchte Mittel können in das Folgejahr übertragen werden.
Der Gemeinderat beschließt:
Gemäß § 79 KommHV werden im Zuge der Jahresrechnung 2023 Haushaltseinnahmereste in Höhe von 1.104.500,00 € und Haushaltsausgabereste in Höhe von 1.318.507,80 € gemäß Aufstellung neu gebildet. 
Von den Haushaltseinnahmeresten aus Vorjahren werden 337.385,00 € und von den Haushaltsausgaberesten aus Vorjahren 36.197,49 € in Abgang gestellt.  Die Verwaltung wird mit der haushaltsrechtlichen Umsetzung beauftragt. 

7. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Gemeinde Tröstau
Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung 2024 des Haushaltskonsolidierungskonzeptes, was der Gemeinde hilft wieder als Empfänger von Stabilisierungshilfen in Frage zu kommen.

8. Freiwillige Feuerwehr Tröstau; Turnusgemäße Überprüfung durch die Landkreisführung    
Am 01.06.2023 erfolgte die turnusgemäße dreijährige Besichtigung der Freiwilligen Feuerwehr Tröstau durch den Kreisbrandrat, den Kreisbrandinspektor und den Kreisbrandmeister des Inspektionsbereichs 4 des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge.  

Es gibt Empfehlungen:

  • Der Ausbildungsstand ist im Wesentlichen ausreichend. Es wird empfohlen, diesen aber weiterhin zu verbessern. 
  • Im Bezug auf das Feuerwehrgerätehaus werden etliche Mängel angeführt, welche den Neubau eines Gerätehauses unbedingt erforderlich machen. (Ist schon in Planung)
  • Die Beschaffung einer mobilen Staueinrichtung für fließende Gewässer wird empfohlen. 

Die Gesamtbewertung der Landkreisführung ergab folgendes:  
Die motivierte Mannschaft der Freiwilligen Feuerwehr Tröstau hat durch sehr gute Fahrzeugpflege, sehr gute Wartung von Ausrüstung und Gerät sowie des sehr guten Ausbildungsstandes gezeigt, dass mittlere Einsatzszenarien sicher und effektiv bewältigt werden können. Der Organisationsstand der Wehr ist sehr gut. 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Ergebnis und den Anmerkungen des Kreisbrandrat. Die Umsetzung der im Protokoll angeführten Maßnahmen und Feststellungen werden nach finanziellen Möglichkeiten umgesetzt.

9. Freiwillige Feuerwehr Vordorf; Neuwahl des Kommandanten; Bestätigung durch den Gemeinderat
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG wird der neu gewählte Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Vordorf,
Herr Sven Wunschel, Vordorf  52, 95709 Tröstau,  
vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Vordorf in seinem neuen Amt mit der auflösenden Bedingung bestätigt, dass innerhalb einer angemessenen Frist die nachfolgenden Lehrgänge  
- modulare Truppausbildung (Ergänzungsmodul) 
- Gruppenführerlehrgang 
- Lehrgang zum Leiter einer Feuerwehr  
nachgeholt werden müssen. 
Der Gemeinderat wünscht Sven Wunschel viel Glück und eine ruhige Hand bei der Ausführung seiner neuen Aufgaben.

10. Verschiedenes
Frau Hippeli hat sich für die vom Gemeinderat überbrachten Blumen sehr gefreut und bedankt sich nochmal für die schöne Zeit in der Verwaltung in Tröstau.

23.02.2024 | Kommunalpolitik von SPD Tröstau im Fichtelgebirge

Harald Sattler berichtet von der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 20.02.2024

 

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 14.12.2023
Es gab von den Gemeinderäten_innen keine Einwände.

2. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 19.12.2023
Es gab von den Gemeinderäten_innen keine Einwände.

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, deren Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind
Es wurde mitgeteilt für den Traktor vom Bauhof ein Mähwerk anzuschaffen. Es wurde auch ein Mercedes Benz Bus für den Bauhof beschafft.

4. Tektur-Bauantrag zur Errichtung einer Unterstellhalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. 614 Gemarkung Tröstau, Neuenhammer 11
Dieser Bauantrag wurde im Nachhinein genehmigt, da die Halle am Steinbruch schon errichtet wurde. An der Halle wurden in dem Bauverlauf auch einige Änderungen vorgenommen.

5. Weitere Bauanträge
Es gingen keine weiteren Bauanträge in der Gemeinde ein.

6. Abschluss eines Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Vierst" und der Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Fa. Münch Naturepower GmbH & Co. KG, Rugendorf
Zu diesen Tagesordnungspunkt wurden keine Fragen gestellt. Die Gemeinde soll darauf hinweisen, dass sich der Sitz der Betreibergesellschaft in der Gemeinde Tröstau befinden soll. Das Löschwasser ist für die Anlage momentan noch nicht ausreichend.

7. Bauleitplanung der Gemeinde Tröstau; Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tröstau und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan "Sondergebiet Photovoltaik - Solarpark Vierst"; 
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Auslegung 
b) Billigung der Planentwürfe mit Begründung sowie Beschlussfassung über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Für diese Bauleitplanung wurde von den zuständigen Stellen jeweils die Stellungnahmen abgeben. Diese wurden durch Bürgermeister Klein vorgetragen und einzeln durch den Gemeinderat abgestimmt. Es gab auch noch einen Gesamtbeschluss, welcher einstimmig beschlossen wurde.

8. Bauleitplanung der Gemeinde Tröstau; Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tröstau im Ortsteil Leupoldsdorf für den Bereich der Fl.-Nr. 742/1 Gemarkung Tröstau; 
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 
b) Billigung des Planentwurfes mit Begründung sowie Beschlussfassung über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Über diesen Tagesordnungspunkt wurde im Vorfeld schon öfters gesprochen. Bei dieser Änderung am Flächennutzungsplan erteilten die anderen Ämter und Organisationen ihr Zustimmung und wurde auch vom Gemeinderat zugestimmt.

9. Einziehungen und Teileinziehungen von verschiedenen öffentlichen Feld- und Waldwegen im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierten Vorhaben- und Erschließungsplan "Sondergebiet Photovoltaik-Solarpark Vierst"
In den Vorbesprechungen konnte der Sachverhalt geklärt werden. Durch den Solarpark müssen Wege in diesem Bereich aufgelassen werden oder Änderung an den Wegen vorgenommen werden.

10. Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung nach Art. 37 Abs. 3 GO; Kooperation für das Projekt "Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für natürlichen Klimaschutz durch den Zweckverband Interkommunales Flächenmanagement im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge (ZIF)
Herr Großkopf teilte dazu mit, daß die Gemeinde Tröstau ein Mitglied im Zweckverband (ZIF) sei. Es gab eine Anfrage zu einer Förderung und dieser hat Bürgermeister Klein wegen der Dringlichkeit schon zugestimmt. Er teilte den Beschluss dem Gemeinderat zur Kenntnis mit.

11. Antrag der Stadt Weißenstadt auf Eingemeindung der gemeindefreien Gebiete "Weißenstädter Forst-Nord", "Weißenstädter Forst-Süd" und "Meierhofer Seite"
Es wurde über diesen Punkt in den Fraktionen Vorgespräche geführt und der Gemeinderat stimmte dem Antrag zu.
Gemeinderat Welisch stellte hierzu Fragen: Warum will die Stadt Weißenstadt diese Flächen? Braucht die Gemeinde Tröstau auch Flächen aus gemeindefreien Gebiete?
Bürgermeister Klein sieht es so, dass sich bei diesem Vorgang keiner in die Quere kommt. Eingemeindung von gemeindefreien Gebieten ist ein reiner Verwaltungsakt. Er möchte für Tröstau auch einen Antrag stellen gemeindefreien Gebiete einzugemeinden. Dieses Verfahren wird auf Bürgermeisterebene besprochen. In Frage kann der Vordorfer Forst kommen, welcher an Meierhof grenzt. Bei einer Eingemeindung gehen natürlich auch Rechte und Pflichten auf die Gemeinde über.

12. Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Tröstau-Leupoldsdorf
Die Entscheidung im Vorfeld, was mit den Bäumen passieren soll, ist keinem leicht gefallen. Durch den Ausbau der Straße müssen auf einer Seite die Bäume gefällt werden, da in diesem Bereich die Versorgungsleitungen durch die SWW neu verlegt werden. Es macht den Ausbau einfacher Versorgungsleitungen in öffentlichen Grund zu legen. Hier stellte Gemeinderat Weiß ebenfalls fest, dass es enorm wichtig ist, bei solchen Baumaßnahem die Leitungen mit zu verlegen. Natürlich sollen Ersatz Pflanzungen von Bäumen erfolgen, um den Schaden an der Natur auszugleichen.

13. Beratung über die Umsetzung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz in der Gemeinde Tröstau
Bürgermeister Klein informierte die anwesenden Bürger und den Gemeinderat zu dem Tagesordnungspunkt mit Hilfe einer Präsentation. Ziel ist eine Festlegung eines Hochwasserschutzkonzept, welches 2017 schon begonnen wurde. In der Präsentation konnte sichtbar gemacht werden, wie sich ein 100jähriges (HQ 100) auf das Gemeindegebiet auswirken würde. Die Überschwemmungsflächen waren deutlich aufgezeigt. Es sind bei so einem Hochwasser nicht mehr alle Gebäude zu schützen. Auch die Kräfte der Hilfsorganisationen sind nicht mehr ausreichend. Eigenverantwortung der Bürger ist hier natürlich auch angesagt. 
Von den 5 ausgearbeiteten Schutzmaßnahmen Varianten gibt es 2 Varianten die umgesetzt werden könnten:

  • Variante 1 sieht ein großes Rückhaldebecken hinter der Schule Richtung Leupoldsdorf vor. 
  • Variante 5 sieht Rückhaldeflächen an der Röslau bei der Vordorfermühle und an der Hildenmühle vor. 

Beide Varianten haben einen hohen Maßnahmenkostenaufwand zwischen ca. 6 Mio. € und 8,3 Mio. €. Sein Dank ging an die Arbeitsgruppe Hochwasserschutz, dem Ingenieurbüro und dem Wasserwirtschaftsamt Hof für die Unterstützung. Weitere Beratungen werden folgen. 

14. Verschiedenes

  • Bürgermeister Klein gab einen Bericht zum EDEKA Markt in Tröstau ab:Der Markt läuft auf Regie durch Edeka selbst weiter. Edeka macht mitunter alles möglich den Markt weiter zu betreiben. Er teilte mit, dass Edeka auch weiterhin Vereine bei Veranstaltungen mit Waren beliefert. Er bittet die Bevölkerung weiterhin in dem Markt einzukaufen.Die Zusammenarbeit zwischen Edeka und dem Investor ist weiterhin am Laufen. Er hofft, dass noch 2024 mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann. 
  • Im Vorfeld der Sitzung bedanke sich Gemeinderat T. Köhler bei den Einsatzkräften und der Feuerwehrführung bei dem Brandeinsatz am 19.01.2024 in Vordorf. Sein Dank ging an alle Helfer, besonders an die Vordorfer und Vordorferinnen für die Unterstützung der Einsatzkräfte mit warmen Getränken und Essen. Besonders erwähnte er die Feuerwehren aus der Gemeinde für die Nachlöscharbeiten über viele Stunden. Durch das umsichtige Handeln der Einsatzkräfte konnten bei dem Brand Schlimmeres verhindert werden. Es war ein großer Aufwand an Material und Einsatzkräften aus dem ganzen Landkreis nötig, den Brand zu bekämpfen. 
  • Bürgermeister Klein bedankte sich auch bei den Feuerwehren für ihr Handeln beim Brand in Vordorf.  Er erwähnte auch den Hochwassereinsatz in Tröstau und richtete seinen Dank aus. Auch in Tröstau gab es Bürger, die hier die Feuerwehren unterstützten. Die Unterstützung vom Bauhof erwähnte er auch lobend.

Frankenpost FP+ Artikel:
https://www.frankenpost.de/inhalt.in-troestau-und-staendig-droht-das-hochwasser.ea94c721-518e-47e7-8a51-0c4ce5adf400.html

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